Rettungsgasse bilden

Sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren, auf mehrspurigen Straßen, sind alle Autofahrer verpflichtet, sofort eine Rettungsgasse zu bilden. Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden,laut § 11 Abs. 2 StVO

Das heißt:
  • Auf einspurigen Straßen müssen die Fahrzeuge jeweils rechts an den Fahrbandrand fahren.
  • Auf zwei oder mehrspurigen Fahrstreifen je Richtung, fahren die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur nach links und alle anderen Fahrzeuge halten sich rechts.

Im Notfall darf keine Zeit verloren gehen daran sollte jeder Autofahrer denken. Es zählt jede Minute, denn dies erhöht die Überlebenschancen von Unfallopfern wenn die Rettungskräfte schneller am Unfallort ankommen.

Es gibt sogar Strafen darauf wenn die Rettungsgassen nicht sofort durchgeführt werden:

  • Bei stockendem Verkehr auf der Autobahn oder Bundesstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Rettungsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse gebildet gibt es ein Bußgeld in höhe von 200€ und 2 Punkte.
  • Falls man die Polizei- oder Rettungsfahrzeugen behindert kostet dies 240€ und man bekommt 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Falls es zu einer Gefährdung kommt kostet dies 280€ und man bekommt  2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Wenn dann sogar noch eine Sachbeschädigung dazukommt ist man bei 320€  2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot