Rettungsgasse bilden

Sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren, auf mehrspurigen Straßen, sind alle Autofahrer verpflichtet, sofort eine Rettungsgasse zu bilden. Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden,laut § 11 Abs. 2 StVO Das heißt: Auf einspurigen Straßen müssen die Fahrzeuge jeweils rechts an den Fahrbandrand fahren. Auf zwei oder mehrspurigen Fahrstreifen je Richtung, fahren die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur nach links und alle anderen Fahrzeuge halten sich rechts. Im Notfall darf keine Zeit verloren gehen

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