Rauchmelderpflicht

Die Raumelderpflicht trat in Bayern in Kraft am 1. Januar 2013. Die Rauchmelder müssen mit CE- Kennzeichen und der Angabe der Norm EN 14604 gekennzeichnet sein. Die Rauchmelderpflicht wurde in der Bayerischen Bauordnung §46 (BayBo) festgelegt. Es ist vorgeschrieben das mindestens 1 Rauchmelder in jedem Schlafzimmer, in jedem Kinderzimmer und in jedem Flur, der Verbindungen zu Aufenthaltsräumen hat, angebracht wird. Die Rauchmelder sind einfach zu montieren mit den beiliegenden Dübeln und Schrauben. Die Rauchmelder sollten in den Zimmern ziemlich mittig

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